{"id":3,"date":"2024-03-13T22:41:11","date_gmt":"2024-03-13T19:41:11","guid":{"rendered":"http:\/\/202.61.201.16\/?page_id=3"},"modified":"2024-03-17T02:01:39","modified_gmt":"2024-03-16T23:01:39","slug":"privacy-policy","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/reinglanzoffice.de\/?page_id=3","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"3\" class=\"elementor elementor-3\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-239201a6 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"239201a6\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-555f500e elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"555f500e\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Reinigung<\/strong><\/p><p><strong>der Firma Reinglanz UG (haftungsbeschr\u00e4nkt),<\/strong><\/p><p><strong>vertreten durch den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Andrii Havrylenko,<\/strong><\/p><p><strong>gesch\u00e4ftsans\u00e4ssig Makarenkostr. 4, 17438 Wolgast<\/strong><\/p><p><strong>&#8211; nachfolgend &#8220; Reinglanz&#8220; genannt &#8211;<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>1.) Allgemeines<\/strong><\/p><p><strong>2.) Vertragsdauer und K\u00fcndigung<\/strong><\/p><p><strong>3.) Objekteinweisung<\/strong><\/p><p><strong>4.) Leistungen Reinglanz<\/strong><\/p><p><strong>5.) Umfang und Durchf\u00fchrung der Leistungen<\/strong><\/p><p><strong>6.) Reinigungsmittel und Ger\u00e4te<\/strong><\/p><p><strong>7.) Leistungen des Auftraggebers<\/strong><\/p><p><strong>8.) Reklamationen<\/strong><\/p><p><strong>9.) Verg\u00fctung<\/strong><\/p><p><strong>10.) Haftung und Haftungsbegrenzung<\/strong><\/p><p><strong>11.) Abwerbung<\/strong><\/p><p><strong>12.) Unterbrechung der Reinigung<\/strong><\/p><p><strong>13.) Rechtsnachfolge<\/strong><\/p><p><strong>14.) Lohn- und Preisgleitklausel<\/strong><\/p><p><strong>15.) Datenschutz<\/strong><\/p><p><strong>16.) Schlussbestimmungen<\/strong><\/p><p><strong>17.) Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>1.) Allgemeines:<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>Alle Dienstleistungen des Auftragnehmers erfolgen zu diesen Bedingungen. Der<\/strong><\/p><p><strong>Auftraggeber erkennt durch den Vertragsabschluss bzw. die Aufgabe von Bestellungen<\/strong><\/p><p><strong>ausdr\u00fccklich an, dass diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind. F\u00fcr zuk\u00fcnftige, weitere<\/strong><\/p><p><strong>Vertragsabschl\u00fcsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die allgemeinen<\/strong><\/p><p><strong>Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p><p><strong>des Auftragnehmers auch ohne weitere ausdr\u00fcckliche Bezugnahme in der jeweils g\u00fcltigen<\/strong><\/p><p><strong>Form als vereinbart.<\/strong><\/p><p><strong>Etwaige, entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind auch dann, wenn keine<\/strong><\/p><p><strong>Zur\u00fcckweisung erfolgt, nur und in soweit verbindlich, als die in ausdr\u00fccklicher Ab\u00e4nderung<\/strong><\/p><p><strong>dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen schriftlich vereinbart werden.<\/strong><\/p><p><strong>M\u00fcndliche und fernm\u00fcndliche Vereinbarungen oder Absprachen, auch mit<\/strong><\/p><p><strong>Au\u00dfendienstmitarbeitern des Auftraggebers, gelten nur dann als rechtswirksam vereinbart,<\/strong><\/p><p><strong>wenn sie von Reinglanz schriftlich best\u00e4tigt worden sind. Angebote von Reinglanz sind bis<\/strong><\/p><p><strong>zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Bei der regelm\u00e4\u00dfig vorgesehenen<\/strong><\/p><p><strong>Schriftform kommt der Vertrag durch die beiderseitige Unterzeichnung von Auftraggeber und<\/strong><\/p><p><strong>Reinglanz zustande. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag m\u00fcndlich, so kommt dieser unter<\/strong><\/p><p><strong>Zugrundelegung des schriftlichen Angebotes mit der Auftragsbest\u00e4tigung durch Reinglanz<\/strong><\/p><p><strong>zustande.<\/strong><\/p><p><strong>F\u00fcr jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils g\u00fcltigen Preise; bei<\/strong><\/p><p><strong>laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehungen gelten die jeweils vereinbarten leistungszeitpunktg\u00fcltigen<\/strong><\/p><p><strong>Preise von Reinglanz.<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>2.) Vertragsdauer und K\u00fcndigung:<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>Geb\u00e4udenreinigungsvertr\u00e4ge werden zwischen Auftraggeber und Reinglanz vorerst f\u00fcr 3<\/strong><\/p><p><strong>Monate Probezeit geschlossen.<\/strong><\/p><p><strong>Die K\u00fcndigungsfrist betr\u00e4gt bei Laufzeitvertr\u00e4gen drei Monate zum Ablauf des Vertrages und<\/strong><\/p><p><strong>bedarf der Schriftform. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf gek\u00fcndigt, so verl\u00e4ngert er sich<\/strong><\/p><p><strong>stillschweigend auf unbegrenzte Zeitraum.<\/strong><\/p><p><strong>F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der K\u00fcndigung kommt es nicht auf die Absendung an, sondern auf<\/strong><\/p><p><strong>den Eingang beim anderen Vertragspartner.<\/strong><\/p><p><strong>Die in den Individualvertr\u00e4gen vereinbarten Laufzeiten\/K\u00fcndigungsfristen sind den<\/strong><\/p><p><strong>vorgenannten<\/strong><\/p><p><strong>vorrangig.<\/strong><\/p><p><strong>Vertr\u00e4ge die auf Zuruf entstehen, sind von dem Zeitpunkt an verbindlich, an dem dem<\/strong><\/p><p><strong>Auftraggeber die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung zugeht.<\/strong><\/p><p><strong>Wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so ist jede Partei berechtigt, ihn mit<\/strong><\/p><p><strong>einer Frist von drei Monaten zu k\u00fcndigen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.<\/strong><\/p><p><strong>Nebenabreden, Vorbehalte, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen des Vertrages bed\u00fcrfen zu ihrer<\/strong><\/p><p><strong>G\u00fcltigkeit der schriftlichen Best\u00e4tigung beider Vertragspartner.<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>3.) Objekteinweisung:<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>Vor der T\u00e4tigkeitsaufnahme durch Reinglanz ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter<\/strong><\/p><p><strong>von Reinglanz in das zu reinigende Objekt einzuweisen und auf m\u00f6gliche Gefahrenquellen<\/strong><\/p><p><strong>ausdr\u00fccklich hinzuweisen und s\u00e4mtliche erforderlichen Schl\u00fcssel zu \u00fcbergeben. F\u00fcr<\/strong><\/p><p><strong>Schl\u00fcsselverluste und f\u00fcr vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig durch das Personal von Reinglanz<\/strong><\/p><p><strong>herbeigef\u00fchrte Schl\u00fcsselbesch\u00e4digungen haftet<\/strong><\/p><p><strong>Reinglanz im Rahmen des Nr. 10.<\/strong><\/p><p><strong>Erfolgt eine Einweisung &#8211; gleich aus welchen Gr\u00fcnden &#8211; nicht, so kann der Auftraggeber bei<\/strong><\/p><p><strong>eventuellen Fehlleistungen und Sch\u00e4den, die auf die mangelnde Unterrichtung<\/strong><\/p><p><strong>zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, Reinglanz nicht schadenersatzpflichtig machen.<\/strong><\/p><p><strong>Reinglanz wird es gestattet, innerhalb des betreuten Objekts f\u00fcr Bewohner und Besucher<\/strong><\/p><p><strong>kenntlich, ein Firmenschild anzubringen, aus dem ersichtlich ist, dass das Objekt von<\/strong><\/p><p><strong>Reinglanz gereinigt wird und wie<\/strong><\/p><p><strong>dessen Bewohner Reinglanz erreichen k\u00f6nnen. Die Kosten hierf\u00fcr werden von Reinglanz<\/strong><\/p><p><strong>\u00fcbernommen.<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>4.) Leistungen von Reinglanz:<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>Reinglanz verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des Reinigungsvertrages oder in der<\/strong><\/p><p><strong>Auftragsbest\u00e4tigung festgehaltenen Dienstleistungen fach- und sachgerecht durchzuf\u00fchren<\/strong><\/p><p><strong>und nur durch<\/strong><\/p><p><strong>Arbeitskr\u00e4fte durchf\u00fchren zu lassen, die eine entsprechende Eignung und Zuverl\u00e4ssigkeit<\/strong><\/p><p><strong>vorweisen und in einem Arbeits-\/ Rechtsverh\u00e4ltnis zu Reinglanz stehen. Reinglanz ist<\/strong><\/p><p><strong>berechtigt zur Erf\u00fcllung seiner Leistungen geeignete Subunternehmen zu beauftragen. Der<\/strong><\/p><p><strong>Einsatz und die Weisungsbefugnis obliegt ausschlie\u00dflich Reinglanz. Abweichungen von den<\/strong><\/p><p><strong>Vereinbarungen sind zul\u00e4ssig, wenn der vertraglich vereinbarte Dienstleistungsumfang und<\/strong><\/p><p><strong>-standard gewahrt bleibt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers nach deren<\/strong><\/p><p><strong>Beendigung noch am selben Tag zu besichtigen und die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Ausf\u00fchrung<\/strong><\/p><p><strong>sowie Material- und Zeitaufwand zu best\u00e4tigen. Verzichtet der Auftraggeber auf die<\/strong><\/p><p><strong>Besichtigung und Best\u00e4tigung oder unterbleibt diese aus Gr\u00fcnden, die Reinglanz nicht zu<\/strong><\/p><p><strong>vertreten hat, so gelten die Leistungen als vertragsgerecht ausgef\u00fchrt, es sei denn, der<\/strong><\/p><p><strong>Auftraggeber r\u00fcgt unverz\u00fcglich nach den f\u00fcr Reklamationen getroffenen Vereinbarungen.<\/strong><\/p><p><strong>Nach Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, ist der Reinglanz verpflichtet,<\/strong><\/p><p><strong>die \u00fcberlassenen Schl\u00fcssel unverz\u00fcglich an den Auftraggeber zur\u00fcck zu geben. Ein<\/strong><\/p><p><strong>Zur\u00fcckbehaltungsrecht steht Reinglanz jedoch auf Grund von unbezahlten Rechnungen zu.<\/strong><\/p><p><strong>F\u00fcr ein gepflegtes \u00e4u\u00dferes Erscheinungsbild, sowie angepasste Arbeitskleidung sorgt<\/strong><\/p><p><strong>Reinglanz.<\/strong><\/p><p><strong>Ausl\u00e4ndisches Personal darf nur eingesetzt werden, wenn eine Aufenthalts- und<\/strong><\/p><p><strong>Arbeitsgenehmigung vorliegt. Das eingesetzte Personal wird durch das<\/strong><\/p><p><strong>Qualit\u00e4tsmanagement von Reinglanz \u00fcberwacht.<\/strong><\/p><p><strong>Dem Personal ist ausdr\u00fccklich untersagt, Einblick in Schriftst\u00fccke, Akten, Hefter usw. zu<\/strong><\/p><p><strong>nehmen sowie Schr\u00e4nke, Schreibtische oder sonstige Beh\u00e4ltnisse zu \u00f6ffnen. Das Personal<\/strong><\/p><p><strong>ist verpflichtet, \u00fcber alle Gesch\u00e4fts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit<\/strong><\/p><p><strong>dem Arbeitsverh\u00e4ltnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner<\/strong><\/p><p><strong>verpflichtet, alle Gegenst\u00e4nde, die in den zu reinigenden R\u00e4umen gefunden werden,<\/strong><\/p><p><strong>unverz\u00fcglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die<\/strong><\/p><p><strong>nicht vom Auftragnehmer eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen. Das gilt auch f\u00fcr<\/strong><\/p><p><strong>Kinder.<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>5.) Umfang und Durchf\u00fchrung der Leistungen:<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>Die vereinbarten Leistungen werden im Vertrag oder in der Auftragsbest\u00e4tigung festgelegt.<\/strong><\/p><p><strong>Sollten zus\u00e4tzliche Arbeiten ausgef\u00fchrt werden, so wird Reinglanz dem Auftraggeber einen<\/strong><\/p><p><strong>Kostenvoranschlag unterbreiten und aufgrund gesonderter Beauftragung t\u00e4tig.<\/strong><\/p><p><strong>Vereinbarte turnusm\u00e4\u00dfige w\u00f6chentliche Leistungen k\u00f6nnen nur w\u00e4hrend der normalen<\/strong><\/p><p><strong>Arbeitsstunden an Werktagen erbracht werden. Entf\u00e4llt ein Turnus auf einen Feiertag, so<\/strong><\/p><p><strong>entf\u00e4llt der Anspruch des Auftraggebers auf die Durchf\u00fchrung der Leistung, ohne dass ihm<\/strong><\/p><p><strong>ein Minderungsanspruch zusteht. In den F\u00e4llen, in denen im Leistungsverzeichnis ein Turnus<\/strong><\/p><p><strong>von 2x w\u00f6chentlich vereinbart ist, ist Reinglanz bei Wegfall eines Turnus durch einen<\/strong><\/p><p><strong>Feiertag jedoch nicht verpflichtet, die ausgefallenen Leistungen durch verst\u00e4rkten Einsatz<\/strong><\/p><p><strong>beim verbleibenden Turnus auszugleichen.<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>6.) Reinigungsmittel und Ger\u00e4te:<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>Reinglanz stellt die f\u00fcr die Reinigungsarbeiten erforderlichen Ger\u00e4te, Reinigungs- und<\/strong><\/p><p><strong>Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verf\u00fcgung. F\u00fcr alle Arbeiten<\/strong><\/p><p><strong>werden nur hochwertige Reinigungsmittel verwendet. \u00c4tzende und s\u00e4urehaltige Mittel d\u00fcrfen<\/strong><\/p><p><strong>&#8211; mit Ausnahme f\u00fcr Toiletten &#8211; nicht verwendet werden. PVC-B\u00f6den sind mit antistatischen<\/strong><\/p><p><strong>und rutschfesten Mitteln zu reinigen. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige<\/strong><\/p><p><strong>Wasser, Strom, Papier- und M\u00fclltonnen, Handt\u00fccher und Toilettenpapier sowie einen f\u00fcr die Unterbringung der Hilfsmittel (Material, Maschinen, Ger\u00e4te) verschlie\u00dfbaren Raum, Schrank<\/strong><\/p><p><strong>o.\u00e4. zur Verf\u00fcgung und \u00fcbernimmt daf\u00fcr die Kosten.<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>7.) Leistungen des Auftraggebers:<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>Der Auftraggeber ist verpflichtet, Reinglanz je Wirtschaftseinheit kostenlos warmes Wasser<\/strong><\/p><p><strong>und Strom f\u00fcr den<\/strong><\/p><p><strong>Betrieb von Maschinen in dem f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Arbeiten erforderlichen Umfang zur<\/strong><\/p><p><strong>Verf\u00fcgung zu stellen, sowie einen ganzj\u00e4hrig frei zug\u00e4nglichen Wasseranschluss mit<\/strong><\/p><p><strong>Schlauchanschlussm\u00f6glichkeiten zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/strong><\/p><p><strong>Bei Gro\u00dfanlagen \u00fcberl\u00e4sst der Auftraggeber Reinglanz unentgeltlich einen geeigneten,<\/strong><\/p><p><strong>verschlie\u00dfbaren Raum, f\u00fcr Materialien, Ger\u00e4te und Maschinen, sowie einen Aufenthaltsraum<\/strong><\/p><p><strong>f\u00fcr das Personal von Reinglanz.<\/strong><\/p><p><strong>Reinglanz sorgt daf\u00fcr, dass bei der Benutzung der R\u00e4ume sowie bei der Begehung des<\/strong><\/p><p><strong>Objektes alle gesetzlichen und beh\u00f6rdlichen Auflagen eingehalten werden.<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>8.) Reklamationen:<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>Reinglanz ist bei der Erbringung seiner Leistung verpflichtet, die Arbeiten so durchzuf\u00fchren,<\/strong><\/p><p><strong>dass St\u00f6rungen und Bel\u00e4stigungen weitgehend vermieden werden und die gesetzlich<\/strong><\/p><p><strong>bestimmten Ruhezeiten Beachtung finden. Reklamationen des Auftraggebers k\u00f6nnen nur<\/strong><\/p><p><strong>Ber\u00fccksichtigung finden, wenn sie unverz\u00fcglich nach der Durchf\u00fchrung der Leistungen von<\/strong><\/p><p><strong>Reinglanz mittels eingeschriebenen Briefs mitgeteilt werden. Sie k\u00f6nnen nur innerhalb von<\/strong><\/p><p><strong>l\u00e4ngstens 24 Stunden nach Beendigung der beanstandeten Reinigungsarbeiten von<\/strong><\/p><p><strong>Reinglanz ber\u00fccksichtigt werden. Fernm\u00fcndliche oder m\u00fcndliche Reklamationen k\u00f6nnen nur<\/strong><\/p><p><strong>dann ber\u00fccksichtigt werden, wenn deren Berechtigung von Reinglanz ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt<\/strong><\/p><p><strong>wird.<\/strong><\/p><p><strong>M\u00e4ngel m\u00fcssen unverz\u00fcglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten ger\u00fcgt werden.<\/strong><\/p><p><strong>Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen M\u00e4ngel auf und wurden unverz\u00fcglich ger\u00fcgt,<\/strong><\/p><p><strong>dann ist Reinglanz zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Rechnungsk\u00fcrzungen<\/strong><\/p><p><strong>ohne vorangegangene ordnungsgem\u00e4\u00dfe Reklamation und Aufforderung zur Behebung der<\/strong><\/p><p><strong>M\u00e4ngel bzw. Einr\u00e4umung einer Nachbesserung innerhalb einer hierf\u00fcr gesetzten,<\/strong><\/p><p><strong>angemessenen Frist, k\u00f6nnen vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden.<\/strong><\/p><p><strong>Die Leistungen von Reinglanz werden dann als vertragsgerecht durchgef\u00fchrt anerkannt,<\/strong><\/p><p><strong>wenn der Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten entgegen der ihn treffenden<\/strong><\/p><p><strong>Besichtigung- und<\/strong><\/p><p><strong>Best\u00e4tigungspflicht, nicht unverz\u00fcglich Einwendungen erhebt.<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>9.) Verg\u00fctung:<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarte monatliche Verg\u00fctung<\/strong><\/p><p><strong>innerhalb<\/strong><\/p><p><strong>des vereinbarten Zahlungsziel nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug auf das von<\/strong><\/p><p><strong>Reinglanz bekannt gegebene Bank- oder Postscheckkonto zu \u00fcberweisen. Das Entgelt f\u00fcr Leistungen aus Vertr\u00e4gen, die auf Stundenbasis abgerechnet werden, ist<\/strong><\/p><p><strong>innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum &#8211; bei Reinglanz. eingehend &#8211; zahlbar, so dass<\/strong><\/p><p><strong>sich der Auftraggeber am 11. Tag nach Rechnungsdatum in Verzug befindet. Der<\/strong><\/p><p><strong>Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und Zur\u00fcckbehaltung mit unstreitig oder rechtskr\u00e4ftig<\/strong><\/p><p><strong>festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Das Zur\u00fcckbehaltungsrecht ist nicht<\/strong><\/p><p><strong>ausgeschlossen, soweit es auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht. F\u00fcr Leistungen an<\/strong><\/p><p><strong>gesetzlichen Feiertagen, sowie am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres wird ein<\/strong><\/p><p><strong>Feiertagszuschlag von 200 % in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschl\u00e4ge nach<\/strong><\/p><p><strong>den gesetzlichen Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet. Bei Zahlungsverzug sind<\/strong><\/p><p><strong>wir berechtigt ein Inkassob\u00fcro mit der Eintreibung der Forderung zu beauftragen.<\/strong><\/p><p><strong>Auftraggeber, die im Namen von Dritten, z.B. Eigent\u00fcmergemeinschaften, handeln, haften<\/strong><\/p><p><strong>pers\u00f6nlich f\u00fcr die Zahlungsverpflichtungen aus den erteilten Auftr\u00e4gen, wenn bei<\/strong><\/p><p><strong>Vertragsabschluss dieser Dritte Reinglanz nicht vollz\u00e4hlig und mit vollst\u00e4ndiger<\/strong><\/p><p><strong>Wohnanschrift durch Aufnahme in einer Anlage zum Vertrag bekannt gegeben werden und<\/strong><\/p><p><strong>auf das Vertretungsverh\u00e4ltnis nicht schriftlich im Vertrag hingewiesen wird.<\/strong><\/p><p><strong>Werden von Reinglanz Leistungen erbracht, f\u00fcr die ein gesonderter Auftrag erteilt wurde<\/strong><\/p><p><strong>oder bei welchen es sich um kleinere Reparaturen oder Nothilfema\u00dfnahmen handelt, so<\/strong><\/p><p><strong>wird hier\u00fcber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt, die ohne Abzug zur<\/strong><\/p><p><strong>sofortigen Zahlung f\u00e4llig ist.<\/strong><\/p><p><strong>Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist Reinglanz berechtigt,<\/strong><\/p><p><strong>Verzugszinsen mit 2% \u00fcber dem jeweils g\u00fcltigen Diskontsatz zu berechnen. Ein Verzug von<\/strong><\/p><p><strong>mehr als 4 Wochen berechtigt den Auftragnehmer zur fristlosen K\u00fcndigung, wobei<\/strong><\/p><p><strong>Schadenersatzanspr\u00fcche gesondert geltend gemacht werden k\u00f6nnen.<\/strong><\/p><p><strong>Das Personal von Reinglanz ist nicht zum Inkasso berechtigt. Trotzdem geleistete<\/strong><\/p><p><strong>Zahlungen an das Personal entbinden den Auftraggeber nicht von der Bezahlung der<\/strong><\/p><p><strong>Reinglanz zustehenden Verg\u00fctung.<\/strong><\/p><p><strong>Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen von Reinglanz nebst deren<\/strong><\/p><p><strong>Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung f\u00fcr die Vertragszeit<\/strong><\/p><p><strong>oder dem Vertrag \u00fcberhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der<\/strong><\/p><p><strong>vereinbarten Leistung in Verzug, so kann Reinglanz bei Vorliegen der gesetzlichen<\/strong><\/p><p><strong>Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung verlangen.<\/strong><\/p><p><strong>Reinglanz bleibt jedoch \u00fcberlassen, die H\u00f6he ihres Anspruchs nicht im einzelnen darzulegen<\/strong><\/p><p><strong>und statt dessen als Schadenersatz wegen Nichterf\u00fcllung f\u00fcr jede nicht abgenommene<\/strong><\/p><p><strong>Reinigungsstunde 30 % des Stundensatzes zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das<\/strong><\/p><p><strong>Recht, nachzuweisen, dass Reinglanz durch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein<\/strong><\/p><p><strong>Schaden in nur geringerer H\u00f6he entstanden ist.<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>10.) Haftung und Haftungsbegrenzung:<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>Reinglanz haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die von bei der Ausf\u00fchrung der vertraglich vereinbarten<\/strong><\/p><p><strong>Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht werden. Ist der Auftraggeber Kaufmann,<\/strong><\/p><p><strong>haftet Reinglanz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch<\/strong><\/p><p><strong>Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden<\/strong><\/p><p><strong>Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit,<\/strong><\/p><p><strong>haftet die Firma Reinglanz dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber<\/strong><\/p><p><strong>Nichtkaufmann, haftet Reinglanz nach Ma\u00dfgabe von zu vorgenanntem auch f\u00fcr Sch\u00e4den,<\/strong><\/p><p><strong>die ihre sonstigen<\/strong><\/p><p><strong>Erf\u00fcllungsgehilfen verursachen.<\/strong><\/p><p><strong>Eine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch M\u00e4ngel am betreuten Objekt oder durch<\/strong><\/p><p><strong>Betriebsst\u00f6rungen im Objekt entstanden sind oder Sch\u00e4den aufgrund beh\u00f6rdlicher Eingriffe,<\/strong><\/p><p><strong>Streiks, Aussperrung oder h\u00f6here Gewalt ist ausdr\u00fccklich ausgeschlossen. Gleiches gilt f\u00fcr<\/strong><\/p><p><strong>Sch\u00e4den, die durch strafbare Handlungen von Mitarbeitern von Reinglanz verursacht<\/strong><\/p><p><strong>werden. Nicht ersatzf\u00e4hig sind au\u00dferdem alle nicht voraussehbaren Sch\u00e4den. Dazu z\u00e4hlen<\/strong><\/p><p><strong>insbesondere Sch\u00e4den, die mit der Dienstleistung von Reinglanz in keinem Zusammenhang<\/strong><\/p><p><strong>stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und<\/strong><\/p><p><strong>Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.\u00e4.<\/strong><\/p><p><strong>Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtanspr\u00fcche unverz\u00fcglich schriftlich geltend zu<\/strong><\/p><p><strong>machen.<\/strong><\/p><p><strong>Die Haftung von Reinglanz f\u00fcr die nachweislich im Rahmen der erbrachten Leistungen<\/strong><\/p><p><strong>verursachte Sch\u00e4den, wird ausdr\u00fccklich auf die Deckung entsprechend den Bedingungen<\/strong><\/p><p><strong>der Betriebshaftpflichtversicherung dem Grunde und der H\u00f6he nach auf 3.000.000 EUR f\u00fcr<\/strong><\/p><p><strong>Personen-, Sach- und Verm\u00f6genssch\u00e4den beschr\u00e4nkt.<\/strong><\/p><p><strong>Weitergehende Anspr\u00fcche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer, mittelbarer oder<\/strong><\/p><p><strong>Folgesch\u00e4den sind ausgeschlossen.<\/strong><\/p><p><strong>Mit Ablauf des Servicevertrages oder Beendigung der Einzelleistungen endet die<\/strong><\/p><p><strong>Haftungsverpflichtung des Auftragnehmers.<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>11.) Abwerbung:<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>Die Abwerbung oder versuchte Abwerbung der Arbeitskr\u00e4fte von Reinglanz stellen eine<\/strong><\/p><p><strong>grobe Vertragsverletzung dar. Unter Abwerbung bzw. versuchter Abwerbung ist jede<\/strong><\/p><p><strong>Verbindung mit dem oder die Beeinflussung des Personals von Reinglanz zu sehen, die<\/strong><\/p><p><strong>geeignet ist, eine K\u00fcndigungsbereitschaft zu f\u00f6rdern, verbunden mit der Absicht, das<\/strong><\/p><p><strong>Personal nach seinem Ausscheiden selbst mit der Durchf\u00fchrung von Leistungen am<\/strong><\/p><p><strong>Vertragsobjekt oder anderen Objekten des Auftraggebers zu besch\u00e4ftigen.<\/strong><\/p><p><strong>Im Falle einer erfolgten oder versuchten Abwerbung ist der Auftragnehmer berechtigt, das<\/strong><\/p><p><strong>Vertragsverh\u00e4ltnis fristlos zu l\u00f6sen.<\/strong><\/p><p><strong>Der Auftraggeber ist im Falle der Abwerbung zur Bezahlung eines<\/strong><\/p><p><strong>Schadenersatzanspruches in H\u00f6he eines Halbjahres-Bruttogehaltes des abgeworbenen<\/strong><\/p><p><strong>Mitarbeiters verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter nicht in die<\/strong><\/p><p><strong>Dienste des Auftraggebers tritt, seine K\u00fcndigung jedoch durch Abwerbungsma\u00dfnahmen des<\/strong><\/p><p><strong>Auftraggebers oder in seinem Verantwortungsbereich handelnder Personen erfolgt ist.<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>12.) Unterbrechung der Reinigung:<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>Im Kriegs- oder Streikfall, bei Unruhen und anderen F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt kann Reinglanz<\/strong><\/p><p><strong>den Reinigungsdienst, soweit dessen Ausf\u00fchrung unm\u00f6glich wird, unterbrechen oder<\/strong><\/p><p><strong>zweckentsprechend umstellen. Im Falle der Unterbrechung ist Reinglanz berechtigt, die<\/strong><\/p><p><strong>Rechnungslegung gem\u00e4\u00df Vertrag durchzuf\u00fchren.<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>13.) Rechtsnachfolge:<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass<\/strong><\/p><p><strong>der Gegenstand des Vertrages haupts\u00e4chlich auf die pers\u00f6nlichen Belange des<\/strong><\/p><p><strong>Auftraggebers abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder<\/strong><\/p><p><strong>Rechtsver\u00e4nderung im Bereich der Firma Reinglanz wird der Vertrag nicht ber\u00fchrt.<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>14.) Lohn- und Preisgleitklausel:<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>Im Falle der Ver\u00e4nderungen von Lohnkosten und Lohnnebenkosten erh\u00f6ht sich der<\/strong><\/p><p><strong>Reinigungspreis um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten erh\u00f6ht werden<\/strong><\/p><p><strong>zuz\u00fcglich der gesetzlichen MwSt.<\/strong><\/p><p><strong>Bei Laufzeitvertr\u00e4gen findet eine j\u00e4hrliche Anpassung des vereinbarten Entgelts i.H.v. derzeit<\/strong><\/p><p><strong>3% statt<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>15.) Datenschutz:<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>Reinglanz verpflichtet sich Ihre Daten vertraulich nach den Bestimmungen des<\/strong><\/p><p><strong>Bundesdatenschutzgesetzes zu<\/strong><\/p><p><strong>behandeln. Reinglanz ist berechtigt ihre Daten im Hause der REINGLANZ GRUPPE an<\/strong><\/p><p><strong>verbundene Unternehmen<\/strong><\/p><p><strong>weiter zu geben.<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>16.) Schlussbestimmungen:<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>Bei Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchf\u00fchrbarkeit einzelner Bestimmungen dieser<\/strong><\/p><p><strong>AGB tritt an ihre Stelle die gesetzliche zul\u00e4ssige Regelung, die dem Sinn und Zweck am<\/strong><\/p><p><strong>n\u00e4chsten kommt. \u00dcbrige Inhalte werden hiervon nicht ber\u00fchrt. Insofern in<\/strong><\/p><p><strong>Individualvereinbarungen andere Fristen oder andere gesetzlich zul\u00e4ssige Vereinbarungen<\/strong><\/p><p><strong>getroffen wurden, gelten diese vorrangig. Insofern erg\u00e4nzungsbed\u00fcrftige L\u00fccken vorhanden<\/strong><\/p><p><strong>sein sollten, tritt an diese Stelle eine gesetzlich zul\u00e4ssige Regelung.<\/strong><\/p><p><strong>Soweit in den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen keine Sonderregelungen vereinbart sind,<\/strong><\/p><p><strong>gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Dienstleistungs- und<\/strong><\/p><p><strong>Werkvertragsrechts.<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>17.) Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort:<\/strong><\/p><p><br \/><br \/><\/p><p><strong>Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort ist im vollkaufm\u00e4nnischen Gesch\u00e4ftsverkehr und im<\/strong><\/p><p><strong>Gesch\u00e4ftsverkehr mit Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen<\/strong><\/p><p><strong>Sonderverm\u00f6gens der Sitz der Firma Reinglanz UG Wolgast.<\/strong><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Reinigung der Firma Reinglanz UG (haftungsbeschr\u00e4nkt), vertreten durch den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, Andrii Havrylenko, gesch\u00e4ftsans\u00e4ssig Makarenkostr. 4, 17438 Wolgast &#8211; nachfolgend &#8220; Reinglanz&#8220; genannt &#8211; 1.) Allgemeines 2.) Vertragsdauer und K\u00fcndigung 3.) Objekteinweisung 4.) Leistungen Reinglanz 5.) Umfang und Durchf\u00fchrung der Leistungen 6.) Reinigungsmittel und Ger\u00e4te 7.) Leistungen des Auftraggebers 8.) Reklamationen 9.) Verg\u00fctung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","template":"","meta":{"site-sidebar-layout":"default","site-content-layout":"","ast-site-content-layout":"default","site-content-style":"default","site-sidebar-style":"default","ast-global-header-display":"","ast-banner-title-visibility":"","ast-main-header-display":"","ast-hfb-above-header-display":"","ast-hfb-below-header-display":"","ast-hfb-mobile-header-display":"","site-post-title":"","ast-breadcrumbs-content":"","ast-featured-img":"","footer-sml-layout":"","theme-transparent-header-meta":"","adv-header-id-meta":"","stick-header-meta":"","header-above-stick-meta":"","header-main-stick-meta":"","header-below-stick-meta":"","astra-migrate-meta-layouts":"set","ast-page-background-enabled":"default","ast-page-background-meta":{"desktop":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-gradient":""}},"ast-content-background-meta":{"desktop":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-gradient":""},"tablet":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-gradient":""},"mobile":{"background-color":"var(--ast-global-color-5)","background-image":"","background-repeat":"repeat","background-position":"center center","background-size":"auto","background-attachment":"scroll","background-type":"","background-media":"","overlay-type":"","overlay-color":"","overlay-gradient":""}},"footnotes":""},"class_list":["post-3","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/reinglanzoffice.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/3","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/reinglanzoffice.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/reinglanzoffice.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/reinglanzoffice.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/reinglanzoffice.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3"}],"version-history":[{"count":142,"href":"https:\/\/reinglanzoffice.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/3\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3568,"href":"https:\/\/reinglanzoffice.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/3\/revisions\/3568"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/reinglanzoffice.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}